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Wer Arbeiten in Behältern, Silos oder Schächten plant, ist gesetzlich zur Sicherungsposten-Stellung verpflichtet. Wir erklären Pflichten, Aufgaben und wann externe Fachkräfte die richtige Wahl sind.

Ein Mitarbeiter steigt in einen Behälter und niemand überwacht den Zugang, hält Kontakt oder kann im Notfall die Rettungskette auslösen. Was nach einem Organisationsfehler klingt, ist in der Praxis leider keine Seltenheit. Dabei ist die Pflicht zum Sicherungsposten bei Arbeiten in engen Räumen und Gefahrenbereichen klar gesetzlich geregelt und ihre Missachtung kann im Ernstfall über Leben und Tod entscheiden.
Ob Behälterbefahrung in der Chemieanlage, Inspektion eines Schachts oder Wartungsarbeiten in einem Silo: Vor jeder dieser Tätigkeiten muss ein qualifizierter Sicherungsposten vor Ort sein. In diesem Beitrag erklären wir, was die DGUV 113-004 konkret vorschreibt, welche Aufgaben ein Sicherungsposten übernimmt und wann die Beauftragung eines externen Dienstleisters die sicherere und wirtschaftlichere Lösung ist.
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Ein Sicherungsposten ist eine qualifizierte Person, die außerhalb eines Gefahrenbereichs positioniert ist und die Arbeit von Personen überwacht, die sich in einem engen Raum, Behälter, Silo oder einem anderen gefährlichen Bereich aufhalten. Seine Aufgabe ist es, ständigen Kontakt zu den eingestiegenen Personen zu halten, Gefahren frühzeitig zu erkennen und im Notfall sofort die Rettungskette einzuleiten, ohne dabei selbst den Gefahrenbereich zu betreten.
Die gesetzliche Grundlage ist eindeutig: Die DGUV Regel 113-004 „Behälter, Silos und enge Räume" schreibt vor, dass bei Arbeiten in solchen Bereichen mindestens ein Sicherungsposten eingesetzt werden muss. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob es sich um einen kurzen Inspektionseinsatz oder eine mehrstündige Wartungsarbeit handelt. Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung dafür, dass ein geeigneter, fachkundig unterwiesener Sicherungsposten vor Ort ist, bevor die erste Person einsteigt.
Ein häufiger Irrtum in der Praxis: Ein Sicherungsposten darf während seines Einsatzes keine anderen Tätigkeiten parallel ausführen. Er ist ausschließlich für die Überwachung und Sicherung verantwortlich. Wer einen Kollegen „nebenbei" als Sicherungsposten einteilt, der gleichzeitig noch andere Aufgaben erledigt, handelt nicht regelkonform und riskiert im Schadensfall erhebliche rechtliche Konsequenzen.
Die Aufgaben eines Sicherungspostens gehen weit über bloßes Zuschauen hinaus. Sie umfassen drei zentrale Bereiche:
Das Spektrum der Bereiche, in denen ein Sicherungsposten gesetzlich vorgeschrieben ist, ist breiter als viele Betriebe annehmen. Zu den typischen Einsatzbereichen zählen:
Nicht jede Person ist als Sicherungsposten geeignet. Die DGUV 113-004 stellt klare Anforderungen an Qualifikation, Ausrüstung und persönliche Eignung:
Der Sicherungsposten muss fachkundig unterwiesen sein, mit nachgewiesenen Kenntnissen über die konkreten Gefährdungen des jeweiligen Bereichs, die eingesetzten Gefahrstoffe, die verwendete Messtechnik sowie die geltenden Notfall- und Rettungsverfahren. Hinzu kommen eine gültige Ersthelfer-Ausbildung, Kenntnisse im Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung und, je nach Einsatz, eine Unterweisung als Brandschutzhelfer sowie Grundkenntnisse in der Gasmesstechnik.
Körperlich und geistig muss der Sicherungsposten uneingeschränkt für den Einsatz geeignet sein. Eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist in vielen Bereichen Pflicht. Während des gesamten Einsatzes darf er ausschließlich mit der Sicherungsaufgabe betraut sein, keine parallelen Tätigkeiten, keine Ablenkung.
In der Praxis werden mehrere Begriffe oft synonym verwendet, die jedoch unterschiedliche Schwerpunkte haben:
In vielen Industrieeinsätzen werden mehrere Funktionen kombiniert: Ein externer Dienstleister stellt Fachkräfte, die gleichzeitig als Sicherungsposten, Freimesskraft und Brandwache qualifiziert sind – und so eine vollständige Absicherung aus einer Hand liefern.
Eigenes Personal als Sicherungsposten einzusetzen ist grundsätzlich möglich, aber mit erheblichem Aufwand verbunden. Qualifizierung, regelmäßige Auffrischungsschulungen, Gerätekenntnisse und die dauernde Verfügbarkeit für ausschließlich diese Aufgabe müssen sichergestellt sein. Für Betriebe, die Sicherungsposten nicht täglich benötigen, ist das intern kaum wirtschaftlich darstellbar.
Externe Dienstleister bringen dagegen alles mit: validierte Ausbildung, Erfahrung aus verschiedensten Anlagentypen, zertifizierte Ausrüstung und die Flexibilität, auch kurzfristig und in größerer Anzahl verfügbar zu sein. Gerade in Turnaround-Phasen, bei Anlagenstillständen oder bei unvorhergesehenen Wartungseinsätzen ist das ein entscheidender Vorteil.
Ein weiterer Aspekt, der oft unterschätzt wird: Externe Fachkräfte bringen einen neutralen Blick mit. Sie kennen keine betriebliche Routine-Gewöhnung an bestimmte Bereiche, ein wichtiger Sicherheitsfaktor, wenn es darum geht, ungewöhnliche Situationen nüchtern und regelkonform zu bewerten.
TEAMProjekt stellt qualifizierte Sicherungsposten für sicherheitskritische Einsätze in der Chemie-, Prozess- und Schwerindustrie bereit, kurzfristig verfügbar, bundesweit einsetzbar und nach DGUV 113-004 ausgebildet. Unsere Fachkräfte übernehmen die vollständige Überwachung, Dokumentation und Notfallkoordination, damit Sie sich auf die eigentliche Arbeit konzentrieren können.
Ob einzelner Einsatz, wiederkehrende Wartung oder komplexer Anlagenstillstand: Wir entwickeln passgenaue Konzepte für Ihre Anforderungen und integrieren uns nahtlos in Ihre Sicherheits- und Betriebsabläufe. In Kombination mit unserer Leistung Freimessen bieten wir eine vollständige Lösung für das sichere Befahren enger Räume aus einer Hand.
Mehr zu unserem Leistungsangebot finden Sie auf unserer Leistungsseite für Sicherungsposten. Oder nehmen Sie direkt Kontakt auf, wir beraten Sie unverbindlich.
Häufig gestellte Fragen

Marvin Maier
Sales Manager
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