Logistik
Freimessen ist in vielen Branchen gesetzlich vorgeschrieben – und rettet Leben. Wir erklären, was dahintersteckt, wer messen darf und was Betriebe wissen müssen.

Jedes Jahr verunglücken Menschen in engen Räumen – in Schächten, Silos, Tanks oder Rohrleitungen. Nicht weil Schutzausrüstung fehlte, sondern weil die Atmosphäre nicht geprüft wurde, bevor jemand hineingestiegen ist. Genau hier setzt das Freimessen an. Freimessen ist eine der grundlegendsten Sicherheitsmaßnahmen im gewerblichen und industriellen Umfeld und gleichzeitig eine, die in der Praxis oft unterschätzt wird. Ob Chemiebetrieb, Kläranlagen-Betreiber oder Produktionsunternehmen: Wer Beschäftigte in geschlossene oder schwer belüftete Bereiche schickt, ist gesetzlich verpflichtet, die Sicherheit der Atmosphäre vorab zu messen und zu dokumentieren.
In diesem Beitrag erklären wir, was Freimessen bedeutet, welche rechtlichen Grundlagen gelten, wer messen darf und was Sicherheitsbeauftragte und Betriebsleiter in der Praxis wissen müssen.
Diese Themen erwarten Sie
Freimessen bezeichnet die messtechnische Überprüfung der Luft- bzw. Gasatmosphäre in einem Bereich, bevor Personen diesen betreten oder darin arbeiten dürfen. Ziel ist es, drei grundlegende Gefährdungen auszuschließen: Sauerstoffmangel oder -überschuss, das Vorhandensein explosionsfähiger Gase oder Dämpfe sowie toxische Konzentrationen von Gefahrstoffen.
Der Begriff wird häufig synonym mit Gasfreimessung verwendet, technisch korrekt ist jedoch, dass Freimessen den gesamten Prozess beschreibt, während Gasfreimessung sich speziell auf die Messung von Gasen und Dämpfen bezieht. Verwandt, aber nicht identisch ist der Begriff Befahrerlaubnis: Sie ist das formale Dokument, das auf Basis einer erfolgreichen Freimessung ausgestellt wird und das Betreten des Bereichs freigibt. Freimessen ist kein optionaler Sicherheitsschritt, es ist eine gesetzlich verankerte Pflicht, die vor jedem Befahren eines engen Raums oder Gefahrenbereichs erfüllt sein muss.
Die rechtliche Grundlage für das Freimessen ist in Deutschland klar geregelt. Die wichtigsten Regelwerke:
Wichtig für Betriebe: Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber. Er muss nicht nur sicherstellen, dass gemessen wird, er muss auch nachweisen können, dass die Messung ordnungsgemäß durchgeführt und dokumentiert wurde.
Eine Freimessung prüft immer alle drei relevanten Gefährdungskategorien gleichzeitig – denn in der Praxis können sie gemeinsam auftreten.
Freimessen ist überall dort erforderlich, wo Menschen in Bereiche einsteigen oder einfahren, die nicht dauerhaft belüftet sind oder in denen gefährliche Stoffe vorhanden sein können. In der Praxis lassen sich die häufigsten Einsatzbereiche in folgende Kategorien einteilen.
Freimessen darf nicht von beliebigem Personal durchgeführt werden. Der DGUV Grundsatz 313-002 schreibt vor, dass nur ausdrücklich beauftragte Fachkundige messen dürfen. Diese müssen eine abgeschlossene technische Berufsausbildung oder vergleichbare Qualifikation vorweisen, nachgewiesene Kenntnisse über die zu messenden Gefahrstoffe und ihre Wirkungen mitbringen sowie in der Handhabung der eingesetzten Messtechnik und der Bewertung von Messergebnissen ausgebildet sein. Hinzu kommt die körperliche Eignung für Einsätze unter erschwerten Bedingungen sowie die regelmäßige Auffrischung der Kenntnisse.
Für Betriebe bedeutet das einen nicht unerheblichen Aufwand: Qualifizierung, Gerätebeschaffung und -wartung sowie die dauerhafte Verfügbarkeit ausgebildeten Personals müssen sichergestellt sein. Viele Unternehmen entscheiden sich deshalb, Freimessungen an spezialisierte externe Dienstleister zu vergeben, insbesondere dann, wenn Einsätze projektbezogen oder im Rahmen von Wartungsstillständen anfallen.
Freimessung und Befahrerlaubnis werden im Alltag häufig gleichgesetzt, sie sind jedoch zwei unterschiedliche Dinge, die zusammengehören. Die Freimessung ist die messtechnische Überprüfung der Atmosphäre. Die Befahrerlaubnis ist das formale Dokument, das auf Basis dieser Messung ausgestellt wird und das Betreten des Bereichs offiziell freigibt. Die Befahrerlaubnis ist in der DGUV Regel 113-004 geregelt und muss vor jedem Befahren eines engen Raums ausgestellt werden. Sie enthält den genauen Einsatzort und eine Beschreibung des zu betretenden Bereichs, die festgestellten Messwerte und den Zeitpunkt der Freimessung, die Namen der eingesetzten Personen sowie des Sicherungspostens, die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen und persönliche Schutzausrüstung sowie die Gültigkeitsdauer der Erlaubnis.
Wichtig: Eine Befahrerlaubnis ist zeitlich begrenzt. Wenn sich die Bedingungen ändern, etwa durch veränderte Wetterlage, neue Arbeitsschritte oder längere Unterbrechungen, muss nachgemessen und die Erlaubnis erneuert werden. Sie ist kein Freibrief für den gesamten Arbeitstag, sondern bezieht sich immer auf eine konkrete Situation zum Zeitpunkt der Messung. Die Verantwortung für die Ausstellung der Befahrerlaubnis liegt beim Arbeitgeber oder einem von ihm beauftragten Aufsichtsführenden. Sie muss für alle Beteiligten zugänglich sein und im Schadensfall lückenlos vorgelegt werden können.
Eine ordnungsgemäße Freimessung folgt einem strukturierten Prozess, der weit vor dem eigentlichen Messeinsatz beginnt.
In der Vorbereitung werden zunächst alle relevanten Unterlagen gesichtet: Betriebsanweisungen, Sicherheitsdatenblätter der vorhandenen oder erwarteten Stoffe sowie der Lageplan des zu betretenden Bereichs. Auf dieser Basis wird festgelegt, welche Stoffe zu messen sind, an welchen Messpunkten und in welchen Höhen gemessen werden muss sowie welche Messtechnik eingesetzt wird. Die Geräte werden kalibriert und auf Funktionstüchtigkeit geprüft.
Bei der Durchführung werden die definierten Messpunkte systematisch abgefahren. Dabei ist die Höhe entscheidend: Schwerere Gase wie Schwefelwasserstoff oder Propan sammeln sich am Boden, leichtere Gase wie Methan steigen nach oben – Messungen müssen deshalb in verschiedenen Höhen erfolgen. Die Messung dauert so lange, bis stabile Messwerte vorliegen.
Die Dokumentation ist rechtlich ebenso relevant wie die Messung selbst. Alle Messwerte, Messzeitpunkte, eingesetzten Geräte, Bedingungen und die Freigabeentscheidung werden schriftlich festgehalten. Diese Aufzeichnung ist Bestandteil der Befahrerlaubnis und muss für Behörden, Berufsgenossenschaften und im Schadensfall lückenlos vorliegen.
Bei länger andauernden Arbeiten kann zudem ein kontinuierliches Begleitmonitoring erforderlich sein – etwa wenn sich Bedingungen während der Arbeit verändern können.
Eine erfolgreiche Freimessung ist die Voraussetzung für sicheres Arbeiten in engen Räumen, aber sie ist nicht die einzige Maßnahme. Parallel zur Messung müssen weitere organisatorische und technische Schutzmaßnahmen sichergestellt sein.
Freimessen ist keine branchenspezifische Nischenanforderung – es betrifft nahezu jede Industrie, in der mit geschlossenen Behältern, Rohrleitungen oder unterirdischen Strukturen gearbeitet wird.
In der chemischen Industrie sind Freimessungen besonders komplex, da das Spektrum möglicher Gefahrstoffe sehr breit ist und sich je nach Produkt und Prozessschritt ändert. Reaktoren, Destillationskolonnen, Tankanlagen und Rohrleitungssysteme erfordern regelmäßige Messungen – vor allem in Wartungsstillständen und Turnarounds. Mehr dazu in unserem Beitrag Freimessen in der Chemie: Anforderungen, Ablauf & externe Fachkräfte.
In der Wasserwirtschaft und Abwasserentsorgung sind Schächte, Pumpstationen und Kläranlagenbecken klassische Freimessbereiche. Schwefelwasserstoff aus organischer Zersetzung und Methan aus anaeroben Prozessen sind hier die häufigsten Gefährdungen.
In der Energiewirtschaft und im Kraftwerksbetrieb müssen Kesselanlagen, Rohrleitungssysteme und unterirdische Kabelkanäle regelmäßig freigemessen werden – besonders bei Instandhaltungsarbeiten und Revisionen.
Im Maschinen- und Anlagenbau sowie in der allgemeinen Industrie fallen Freimessungen überall dort an, wo Wartungsarbeiten in geschlossenen Anlagenteilen, Gruben oder Schächten durchgeführt werden – unabhängig von der Branche.
Trotz klarer Regelwerke kommt es in der Praxis immer wieder zu Fehlern bei der Durchführung von Freimessungen. Die häufigsten davon sind vermeidbar – wenn man sie kennt.
Viele Betriebe stehen irgendwann vor der Frage, ob sie Freimessungen mit eigenem Personal abdecken oder an einen spezialisierten Dienstleister vergeben sollen. Die Antwort hängt weniger von der Branche ab als von drei konkreten Faktoren: Häufigkeit der Einsätze, Komplexität der Gefährdungsprofile und interne Ressourcen für Qualifizierung und Geräteunterhalt.
Wenn Freimessungen täglich oder in sehr hoher Frequenz anfallen, das Gefährdungsprofil bekannt und stabil ist und ausreichend Personal dauerhaft verfügbar und qualifiziert gehalten werden kann, ist eigenes Freimesser-Personal eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung. Voraussetzung ist jedoch, dass die Qualifizierung nach DGUV Grundsatz 313-002 konsequent umgesetzt wird, Geräte regelmäßig kalibriert und gewartet werden und das Wissen durch regelmäßige Auffrischungen aktuell bleibt. Wer diesen Aufwand unterschätzt, riskiert im Schadensfall nicht nur die Sicherheit seiner Beschäftigten, sondern auch rechtliche Konsequenzen.
Für viele Betriebe ist die Beauftragung eines externen Dienstleisters die wirtschaftlichere und sicherere Lösung – insbesondere in folgenden Situationen: Die Freimessungen fallen nicht täglich, sondern projektbezogen oder konzentriert in Wartungsphasen an. Das Gefährdungsprofil ist komplex, wechselhaft oder für internes Personal schwer einschätzbar. Eigenes Personal müsste aufwändig qualifiziert, dauerhaft verfügbar gehalten und regelmäßig fortgebildet werden – ohne dass die Einsatzhäufigkeit diesen Aufwand rechtfertigt. Oder es besteht kurzfristiger Mehrbedarf, etwa durch einen Turnaround oder ein Sonderprojekt, der intern nicht abgedeckt werden kann.
Ein weiterer Aspekt, der in der Praxis oft unterschätzt wird: Externe Fachkräfte bringen Erfahrung aus vielen verschiedenen Anlagentypen und Branchen mit. Sie arbeiten ohne die Routine-Gewöhnung, die in langjährig bekannten Anlagen entstehen kann – ein wichtiger Sicherheitsfaktor, wenn es darum geht, ungewöhnliche Situationen nüchtern zu bewerten und nicht aufgrund von Erfahrung zu unterschätzen.
Nicht jeder Anbieter von Freimessleistungen ist gleichwertig. Bei der Auswahl eines externen Dienstleisters sollten Betriebe auf folgende Punkte achten: nachgewiesene Fachkunde des eingesetzten Personals nach DGUV Grundsatz 313-002, Erfahrung mit dem spezifischen Anlagentyp oder der Branche, zertifizierte und regelmäßig kalibrierte Messtechnik, die Fähigkeit zur rechtssicheren Dokumentation aller Messungen sowie kurzfristige Verfügbarkeit auch für ungeplante Einsätze. Ein seriöser Dienstleister wird vor dem ersten Einsatz immer eine gründliche Analyse des Gefährdungsprofils durchführen – und nicht pauschal mit Standardgeräten anrücken.
TEAMProjekt Outsourcing stellt qualifizierte Fachkräfte für Freimessungen bereit – flexibel skalierbar, kurzfristig verfügbar und mit nachgewiesener Ausbildung nach DGUV 313-002. Ob einzelne Wartungseinsätze, wiederkehrende Messungen oder komplexe Turnarounds: Unsere Messteams kennen die Anforderungen unterschiedlichster Anlagentypen und arbeiten mit moderner, zertifizierter Messtechnik.
FAQs

Andreas Klug
Prokurist, Business Development
Über 40 Jahre Erfahrung
Mehr als 15 Projektstandorte
Kostenfrei & Unverbindlich