Logistik

Freimessen nach DGUV: Grundlagen, Pflichten und Praxis

Freimessen ist in vielen Branchen gesetzlich vorgeschrieben – und rettet Leben. Wir erklären, was dahintersteckt, wer messen darf und was Betriebe wissen müssen.

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Jedes Jahr verunglücken Menschen in engen Räumen – in Schächten, Silos, Tanks oder Rohrleitungen. Nicht weil Schutzausrüstung fehlte, sondern weil die Atmosphäre nicht geprüft wurde, bevor jemand hineingestiegen ist. Genau hier setzt das Freimessen an. Freimessen ist eine der grundlegendsten Sicherheitsmaßnahmen im gewerblichen und industriellen Umfeld und gleichzeitig eine, die in der Praxis oft unterschätzt wird. Ob Chemiebetrieb, Kläranlagen-Betreiber oder Produktionsunternehmen: Wer Beschäftigte in geschlossene oder schwer belüftete Bereiche schickt, ist gesetzlich verpflichtet, die Sicherheit der Atmosphäre vorab zu messen und zu dokumentieren.

In diesem Beitrag erklären wir, was Freimessen bedeutet, welche rechtlichen Grundlagen gelten, wer messen darf und was Sicherheitsbeauftragte und Betriebsleiter in der Praxis wissen müssen.

Was bedeutet Freimessen? Definition und Zweck

Freimessen bezeichnet die messtechnische Überprüfung der Luft- bzw. Gasatmosphäre in einem Bereich, bevor Personen diesen betreten oder darin arbeiten dürfen. Ziel ist es, drei grundlegende Gefährdungen auszuschließen: Sauerstoffmangel oder -überschuss, das Vorhandensein explosionsfähiger Gase oder Dämpfe sowie toxische Konzentrationen von Gefahrstoffen.

Der Begriff wird häufig synonym mit Gasfreimessung verwendet, technisch korrekt ist jedoch, dass Freimessen den gesamten Prozess beschreibt, während Gasfreimessung sich speziell auf die Messung von Gasen und Dämpfen bezieht. Verwandt, aber nicht identisch ist der Begriff Befahrerlaubnis: Sie ist das formale Dokument, das auf Basis einer erfolgreichen Freimessung ausgestellt wird und das Betreten des Bereichs freigibt. Freimessen ist kein optionaler Sicherheitsschritt, es ist eine gesetzlich verankerte Pflicht, die vor jedem Befahren eines engen Raums oder Gefahrenbereichs erfüllt sein muss.

Wann ist Freimessen Pflicht? Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Grundlage für das Freimessen ist in Deutschland klar geregelt. Die wichtigsten Regelwerke:

  • Die DGUV Regel 113-004 „Behälter, Silos und enge Räume" ist das zentrale Regelwerk für Arbeiten in geschlossenen und schwer zugänglichen Bereichen. Sie legt fest, unter welchen Bedingungen Freimessungen erforderlich sind, wie sie durchzuführen sind und welche Dokumentationspflichten bestehen.
  • Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verpflichtet Arbeitgeber dazu, vor Beginn von Tätigkeiten in gefährdeten Bereichen eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen – das Freimessen ist ein zentraler Bestandteil dieser Beurteilung.
  • Die TRGS 402 konkretisiert, wie inhalative Expositionen gegenüber Gefahrstoffen ermittelt und bewertet werden müssen. Sie gibt vor, welche Messmethoden zulässig sind und wie Ergebnisse zu interpretieren sind.
  • Der DGUV Grundsatz 313-002 regelt schließlich, welche Qualifikationen eine Person mitbringen muss, um Freimessungen durchführen zu dürfen. Er ist die Grundlage für die Ausbildung und Beauftragung von Fachkundigen.

Wichtig für Betriebe: Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber. Er muss nicht nur sicherstellen, dass gemessen wird, er muss auch nachweisen können, dass die Messung ordnungsgemäß durchgeführt und dokumentiert wurde.

Welche Gefahren werden gemessen? Sauerstoff, Explosion, Toxizität

Eine Freimessung prüft immer alle drei relevanten Gefährdungskategorien gleichzeitig – denn in der Praxis können sie gemeinsam auftreten.

  • Sauerstoffgehalt ist der erste Prüfpunkt. Der normale Sauerstoffgehalt der Luft beträgt rund 20,9 Prozent. Bereits ein Abfall unter 17 Prozent kann zu Beeinträchtigungen führen, unter 13 Prozent droht Bewusstlosigkeit. Gleichzeitig ist ein Sauerstoffüberschuss über 21 Prozent gefährlich, da er die Entzündlichkeit von Materialien stark erhöht. Sauerstoffmangel entsteht häufig durch Inertisierung mit Stickstoff oder CO₂, durch Oxidationsprozesse oder durch biologischen Abbau organischer Substanzen.
  • Explosionsgefahr ist der zweite Prüfpunkt. Brennbare Gase, Dämpfe oder Stäube bilden mit Luft explosive Gemische – aber nur innerhalb eines bestimmten Konzentrationsbereichs, der sogenannten Explosionsgrenzen. Gemessen und bewertet wird, ob die untere Explosionsgrenze (UEG) erreicht oder überschritten wird. Bereits ab 10 Prozent der UEG gelten Bereiche nach DGUV als nicht mehr sicher zu betreten.
  • Toxische Konzentrationen sind der dritte Prüfpunkt. Gefahrstoffe wie Schwefelwasserstoff, Ammoniak, Kohlenmonoxid oder Lösungsmitteldämpfe können in engen Räumen gefährliche Konzentrationen erreichen. Maßstab ist der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) – wird er überschritten, ist ein Betreten ohne besondere Schutzmaßnahmen nicht zulässig.

Typische Bereiche: Wo wird freigemessen?

Freimessen ist überall dort erforderlich, wo Menschen in Bereiche einsteigen oder einfahren, die nicht dauerhaft belüftet sind oder in denen gefährliche Stoffe vorhanden sein können. In der Praxis lassen sich die häufigsten Einsatzbereiche in folgende Kategorien einteilen.

  • Schächte und Kanäle gehören zu den klassischen Freimessbereichen. Ob Kanalschacht, Kabelschacht oder Revisionsschacht – durch die geringe Luftzirkulation und mögliche Zuflüsse aus angrenzenden Leitungen können sich hier Gase wie Schwefelwasserstoff, Methan oder Kohlenmonoxid ansammeln, ohne dass es von außen erkennbar ist. Besonders nach längeren Stillstandszeiten oder nach Niederschlägen ist die Gefährdungslage schwer einschätzbar.
  • Silos und Bunker werden in der Lebensmittel-, Landwirtschafts- und Baustoffindustrie eingesetzt und stellen beim Freimessen besondere Anforderungen. In Getreidesilos beispielsweise entsteht durch biologische Prozesse CO₂, das sich am Boden ansammelt. In Zementsilos kann durch Restfeuchte Sauerstoff gebunden werden. Das Gefährdungsprofil ist hier stark abhängig vom gelagerten Gut und der Lagerzeit.
  • Tanks und Behälter sind in nahezu jeder Industrie vorhanden – von der Chemie über die Lebensmittelverarbeitung bis hin zur Energiewirtschaft. Vor Reinigungs-, Wartungs- oder Inspektionsarbeiten muss die innere Atmosphäre zwingend freigemessen werden. Besonders kritisch sind Tanks, die zuvor mit brennbaren Flüssigkeiten, Gasen oder mit Inertgas beaufschlagt waren – hier besteht neben der Explosionsgefahr auch akute Erstickungsgefahr durch Sauerstoffverdrängung.
  • Rohrleitungssysteme und Leitungstrassen werden häufig unterschätzt. Auch wenn eine Rohrleitung augenscheinlich leer ist, können Restsprodukte, Ablagerungen oder eingedrungene Fremdgase eine gefährliche Atmosphäre erzeugen. Das gilt insbesondere für unterirdisch verlegte Leitungen und Rohrbrücken mit eingeschränkter Belüftung.
  • Gruben, Kellerbereiche und unterirdische Anlagen – etwa Pumpensümpfe, Fundamente oder unterirdische Versorgungsgänge – können durch eindringendes Grundwasser, organische Zersetzungsprozesse oder Leckagen benachbarter Leitungen zur Gefahrenzone werden. Solche Bereiche werden im Alltag oft als unkritisch eingeschätzt, weil sie keinen offensichtlichen Zusammenhang mit Gefahrstoffen haben.
  • Kesselanlagen und Druckbehälter in der Energie- und Prozessindustrie erfordern vor Begehungen oder Inspektionen eine besonders sorgfältige Freimessung. Hohe Temperaturen, Druckwechsel und der Einsatz von Dampf oder Inertgasen erzeugen ein komplexes Gefährdungsprofil, das eine fundierte Vorbereitung voraussetzt.

Wer darf Freimessungen durchführen? Fachkunde nach DGUV 313-002

Freimessen darf nicht von beliebigem Personal durchgeführt werden. Der DGUV Grundsatz 313-002 schreibt vor, dass nur ausdrücklich beauftragte Fachkundige messen dürfen. Diese müssen eine abgeschlossene technische Berufsausbildung oder vergleichbare Qualifikation vorweisen, nachgewiesene Kenntnisse über die zu messenden Gefahrstoffe und ihre Wirkungen mitbringen sowie in der Handhabung der eingesetzten Messtechnik und der Bewertung von Messergebnissen ausgebildet sein. Hinzu kommt die körperliche Eignung für Einsätze unter erschwerten Bedingungen sowie die regelmäßige Auffrischung der Kenntnisse.

Für Betriebe bedeutet das einen nicht unerheblichen Aufwand: Qualifizierung, Gerätebeschaffung und -wartung sowie die dauerhafte Verfügbarkeit ausgebildeten Personals müssen sichergestellt sein. Viele Unternehmen entscheiden sich deshalb, Freimessungen an spezialisierte externe Dienstleister zu vergeben, insbesondere dann, wenn Einsätze projektbezogen oder im Rahmen von Wartungsstillständen anfallen.

Befahrerlaubnis: Was gehört dazu?

Freimessung und Befahrerlaubnis werden im Alltag häufig gleichgesetzt, sie sind jedoch zwei unterschiedliche Dinge, die zusammengehören. Die Freimessung ist die messtechnische Überprüfung der Atmosphäre. Die Befahrerlaubnis ist das formale Dokument, das auf Basis dieser Messung ausgestellt wird und das Betreten des Bereichs offiziell freigibt. Die Befahrerlaubnis ist in der DGUV Regel 113-004 geregelt und muss vor jedem Befahren eines engen Raums ausgestellt werden. Sie enthält den genauen Einsatzort und eine Beschreibung des zu betretenden Bereichs, die festgestellten Messwerte und den Zeitpunkt der Freimessung, die Namen der eingesetzten Personen sowie des Sicherungspostens, die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen und persönliche Schutzausrüstung sowie die Gültigkeitsdauer der Erlaubnis.

Wichtig: Eine Befahrerlaubnis ist zeitlich begrenzt. Wenn sich die Bedingungen ändern, etwa durch veränderte Wetterlage, neue Arbeitsschritte oder längere Unterbrechungen, muss nachgemessen und die Erlaubnis erneuert werden. Sie ist kein Freibrief für den gesamten Arbeitstag, sondern bezieht sich immer auf eine konkrete Situation zum Zeitpunkt der Messung. Die Verantwortung für die Ausstellung der Befahrerlaubnis liegt beim Arbeitgeber oder einem von ihm beauftragten Aufsichtsführenden. Sie muss für alle Beteiligten zugänglich sein und im Schadensfall lückenlos vorgelegt werden können.

Wie läuft eine Freimessung ab? Vorbereitung, Messung, Dokumentation

Eine ordnungsgemäße Freimessung folgt einem strukturierten Prozess, der weit vor dem eigentlichen Messeinsatz beginnt.

In der Vorbereitung werden zunächst alle relevanten Unterlagen gesichtet: Betriebsanweisungen, Sicherheitsdatenblätter der vorhandenen oder erwarteten Stoffe sowie der Lageplan des zu betretenden Bereichs. Auf dieser Basis wird festgelegt, welche Stoffe zu messen sind, an welchen Messpunkten und in welchen Höhen gemessen werden muss sowie welche Messtechnik eingesetzt wird. Die Geräte werden kalibriert und auf Funktionstüchtigkeit geprüft.

Bei der Durchführung werden die definierten Messpunkte systematisch abgefahren. Dabei ist die Höhe entscheidend: Schwerere Gase wie Schwefelwasserstoff oder Propan sammeln sich am Boden, leichtere Gase wie Methan steigen nach oben – Messungen müssen deshalb in verschiedenen Höhen erfolgen. Die Messung dauert so lange, bis stabile Messwerte vorliegen.

Die Dokumentation ist rechtlich ebenso relevant wie die Messung selbst. Alle Messwerte, Messzeitpunkte, eingesetzten Geräte, Bedingungen und die Freigabeentscheidung werden schriftlich festgehalten. Diese Aufzeichnung ist Bestandteil der Befahrerlaubnis und muss für Behörden, Berufsgenossenschaften und im Schadensfall lückenlos vorliegen.

Bei länger andauernden Arbeiten kann zudem ein kontinuierliches Begleitmonitoring erforderlich sein – etwa wenn sich Bedingungen während der Arbeit verändern können.

Arbeitssicherheit beim Freimessen: Schutzmaßnahmen und Begleitpersonal

Eine erfolgreiche Freimessung ist die Voraussetzung für sicheres Arbeiten in engen Räumen, aber sie ist nicht die einzige Maßnahme. Parallel zur Messung müssen weitere organisatorische und technische Schutzmaßnahmen sichergestellt sein.

  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist je nach Gefährdungsprofil verpflichtend. Dazu gehören je nach Situation Atemschutzgerät, Schutzanzug, Sicherheitsgeschirr mit Rettungsgurt sowie Helm und Schutzhandschuhe. Welche PSA konkret erforderlich ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und der Befahrerlaubnis – nicht aus dem subjektiven Eindruck vor Ort.
  • Sicherungsposten sind bei Arbeiten in engen Räumen grundsätzlich einzuplanen. Die Sicherungsperson bleibt außerhalb des Gefahrenbereichs, hält dauerhaft Sichtkontakt oder Kommunikationsverbindung zu den eingestiegenen Personen und ist in der Lage, im Notfall Erste Hilfe zu leisten und die Rettungskette auszulösen. Die Sicherungsperson darf den Gefahrenbereich unter keinen Umständen allein betreten – selbst wenn eine eingestiegene Person Hilfe benötigt. Hierfür sind ausgebildete Rettungskräfte zuständig.
  • Kontinuierliches Monitoring ergänzt die einmalige Freimessung bei längeren Arbeiten. Tragbare Gaswarner, die die Beschäftigten bei sich tragen, warnen bei veränderten Gaswerten in Echtzeit. Bei besonders kritischen Bereichen kommen stationäre Überwachungssysteme mit automatischer Alarmfunktion zum Einsatz.
  • Rettungskonzept und Notfallplanung müssen vor Beginn der Arbeiten feststehen. Wer alarmiert wen? Wie wird eine bewusstlose Person geborgen? Welche Rettungsgeräte sind vor Ort? Diese Fragen müssen beantwortet sein, bevor der erste Mitarbeitende einsteigt – nicht erst im Notfall.

Freimessen in verschiedenen Branchen

Freimessen ist keine branchenspezifische Nischenanforderung – es betrifft nahezu jede Industrie, in der mit geschlossenen Behältern, Rohrleitungen oder unterirdischen Strukturen gearbeitet wird.

In der chemischen Industrie sind Freimessungen besonders komplex, da das Spektrum möglicher Gefahrstoffe sehr breit ist und sich je nach Produkt und Prozessschritt ändert. Reaktoren, Destillationskolonnen, Tankanlagen und Rohrleitungssysteme erfordern regelmäßige Messungen – vor allem in Wartungsstillständen und Turnarounds. Mehr dazu in unserem Beitrag Freimessen in der Chemie: Anforderungen, Ablauf & externe Fachkräfte.

In der Wasserwirtschaft und Abwasserentsorgung sind Schächte, Pumpstationen und Kläranlagenbecken klassische Freimessbereiche. Schwefelwasserstoff aus organischer Zersetzung und Methan aus anaeroben Prozessen sind hier die häufigsten Gefährdungen.

In der Energiewirtschaft und im Kraftwerksbetrieb müssen Kesselanlagen, Rohrleitungssysteme und unterirdische Kabelkanäle regelmäßig freigemessen werden – besonders bei Instandhaltungsarbeiten und Revisionen.

Im Maschinen- und Anlagenbau sowie in der allgemeinen Industrie fallen Freimessungen überall dort an, wo Wartungsarbeiten in geschlossenen Anlagenteilen, Gruben oder Schächten durchgeführt werden – unabhängig von der Branche.

Häufige Fehler beim Freimessen und wie man sie vermeidet

Trotz klarer Regelwerke kommt es in der Praxis immer wieder zu Fehlern bei der Durchführung von Freimessungen. Die häufigsten davon sind vermeidbar – wenn man sie kennt.

  • Falsche oder unvollständige Messpunkte sind einer der häufigsten Fehler. Wer nur an einer Stelle oder in einer Höhe misst, bekommt kein vollständiges Bild der Atmosphäre. Schwere Gase sammeln sich am Boden, leichte steigen nach oben – eine Messung ausschließlich in Kopfhöhe würde einen gefährlichen Schwefelwasserstoffanteil am Boden schlicht übersehen.
  • Fehlende Nachmessungen sind ein weiteres häufiges Problem. Eine Freimessung gilt für den Zeitpunkt ihrer Durchführung. Wenn sich Arbeitsbedingungen ändern – etwa durch geöffnete Leitungen, veränderte Temperaturen oder neu hinzukommende Tätigkeiten – muss nachgemessen werden. Wer darauf verzichtet, verlässt sich auf eine Momentaufnahme, die möglicherweise längst nicht mehr aktuell ist.
  • Nicht kalibrierte oder falsch eingesetzte Messgeräte führen zu falschen Ergebnissen und damit zu falschen Freigaben. Geräte müssen regelmäßig kalibriert, auf die zu messenden Stoffe eingestellt und von Personen bedient werden, die ihre Funktion und ihre Grenzen kennen. Ein Mehrgas-Messgerät, das nicht für den spezifisch vorliegenden Gefahrstoff konfiguriert ist, kann gefährliche Konzentrationen schlicht nicht erkennen.
  • Lückenhafte oder fehlende Dokumentation ist nicht nur ein formaler Mangel – sie kann im Schadensfall schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben. Messwerte, Zeitpunkte, eingesetzte Geräte und die Freigabeentscheidung müssen vollständig und nachvollziehbar dokumentiert sein.
  • Unterschätzung vermeintlich bekannter Bereiche ist ein psychologisches Risiko, das besonders in Betrieben mit eingespielten Routinen auftritt. Ein Schacht, der „immer sicher war", kann nach einer Leckage, einem Niederschlagsereignis oder einer Produktionsänderung plötzlich ein völlig anderes Gefährdungsprofil aufweisen. Freimessen muss vor jedem Befahren neu erfolgen – ohne Ausnahme.

Freimessen outsourcen: Wann externe Fachkräfte die bessere Wahl sind

Viele Betriebe stehen irgendwann vor der Frage, ob sie Freimessungen mit eigenem Personal abdecken oder an einen spezialisierten Dienstleister vergeben sollen. Die Antwort hängt weniger von der Branche ab als von drei konkreten Faktoren: Häufigkeit der Einsätze, Komplexität der Gefährdungsprofile und interne Ressourcen für Qualifizierung und Geräteunterhalt.

Wann eigenes Personal sinnvoll ist

Wenn Freimessungen täglich oder in sehr hoher Frequenz anfallen, das Gefährdungsprofil bekannt und stabil ist und ausreichend Personal dauerhaft verfügbar und qualifiziert gehalten werden kann, ist eigenes Freimesser-Personal eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung. Voraussetzung ist jedoch, dass die Qualifizierung nach DGUV Grundsatz 313-002 konsequent umgesetzt wird, Geräte regelmäßig kalibriert und gewartet werden und das Wissen durch regelmäßige Auffrischungen aktuell bleibt. Wer diesen Aufwand unterschätzt, riskiert im Schadensfall nicht nur die Sicherheit seiner Beschäftigten, sondern auch rechtliche Konsequenzen.

Wann externes Outsourcing die bessere Wahl ist

Für viele Betriebe ist die Beauftragung eines externen Dienstleisters die wirtschaftlichere und sicherere Lösung – insbesondere in folgenden Situationen: Die Freimessungen fallen nicht täglich, sondern projektbezogen oder konzentriert in Wartungsphasen an. Das Gefährdungsprofil ist komplex, wechselhaft oder für internes Personal schwer einschätzbar. Eigenes Personal müsste aufwändig qualifiziert, dauerhaft verfügbar gehalten und regelmäßig fortgebildet werden – ohne dass die Einsatzhäufigkeit diesen Aufwand rechtfertigt. Oder es besteht kurzfristiger Mehrbedarf, etwa durch einen Turnaround oder ein Sonderprojekt, der intern nicht abgedeckt werden kann.

Ein weiterer Aspekt, der in der Praxis oft unterschätzt wird: Externe Fachkräfte bringen Erfahrung aus vielen verschiedenen Anlagentypen und Branchen mit. Sie arbeiten ohne die Routine-Gewöhnung, die in langjährig bekannten Anlagen entstehen kann – ein wichtiger Sicherheitsfaktor, wenn es darum geht, ungewöhnliche Situationen nüchtern zu bewerten und nicht aufgrund von Erfahrung zu unterschätzen.

Was ein guter Dienstleister mitbringen muss

Nicht jeder Anbieter von Freimessleistungen ist gleichwertig. Bei der Auswahl eines externen Dienstleisters sollten Betriebe auf folgende Punkte achten: nachgewiesene Fachkunde des eingesetzten Personals nach DGUV Grundsatz 313-002, Erfahrung mit dem spezifischen Anlagentyp oder der Branche, zertifizierte und regelmäßig kalibrierte Messtechnik, die Fähigkeit zur rechtssicheren Dokumentation aller Messungen sowie kurzfristige Verfügbarkeit auch für ungeplante Einsätze. Ein seriöser Dienstleister wird vor dem ersten Einsatz immer eine gründliche Analyse des Gefährdungsprofils durchführen – und nicht pauschal mit Standardgeräten anrücken.

TEAMProjekt Outsourcing als Partner

TEAMProjekt Outsourcing stellt qualifizierte Fachkräfte für Freimessungen bereit – flexibel skalierbar, kurzfristig verfügbar und mit nachgewiesener Ausbildung nach DGUV 313-002. Ob einzelne Wartungseinsätze, wiederkehrende Messungen oder komplexe Turnarounds: Unsere Messteams kennen die Anforderungen unterschiedlichster Anlagentypen und arbeiten mit moderner, zertifizierter Messtechnik.

FAQs

Häufig gestellte Fragen zum Thema Freimessen

Andreas Klug

Andreas Klug

Prokurist, Business Development

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